Mein Name ist Werner Nolden,
ich habe das Amt des Ortsvorstehers von Hans Jürgen Bröcker, der das Amt 10 Jahre ausgeübt hat,nach der Kommunalwahl übernommen.
Geboren wurde ich 1971 in Kerpen und lebe seit dieser Zeit fast ununterbrochen in Sindorf. Ich bin verheiratet und wohne seit 2021 im Haus meiner Eltern in der Heinz-Wassen-Straße. Beruflich bin ich beim Erftverband als Teamleiter tätig.
Mein Ziel ist es, die erfolgreiche Arbeit für die Belange Sindorfs fortzuführen und als Brücke zwischen Bürgerschaft und Verwaltung zu agieren.
Ich möchte allen Generationen und Kulturen in unserem Ortsteil eine starke Stimme verleihen. Dabei unterstütze ich unsere lokale Wirtschaft und das Vereinsleben nach Kräften. Thematisch werde ich mich vorrangig für die Pendler-Infrastruktur, den S-Bahn-Ausbau, bezahlbares Wohnen sowie die lokale Pflege- und Bildungslandschaft einsetzen.
Den von meinem Vorgänger initiierten Fonds für besondere Zwecke werde ich beibehalten und weiterhin über Spenden für Beglaubigungen finanzieren.
Bei allem bin ich auch auf Ihre Hilfe und Ihr Mitwirken angewiesen. Ihre Ideen und Anregungen sind daher gefragt.
Sprechen Sie mich an, wenn Sie dabei sein wollen. Ich werde dieses Amt mit Nachdruck und aller Kraft ausüben, dabei werde ich nicht mehr versprechen als ich halten kann.

Für Anregungen, Anfragen und Gespräche erreichen Sie mich:
Telefon: 0179-9429295
E-Mail: ortsvorsteher-sindorf@netcologne.de

Aufgaben des Ortsvorsteher

Die vom Rat der Stadt gewählten Ortsvorsteher, die ihren Wohnsitz innerhalb ihrer Ortschaft haben müssen, nehmen die Belange ihres Ortsteils gegenüber dem Rat wahr. Ergänzend sind sie für ihre Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt und deshalb zu Ehrenbeamten ernannt.
Wie wird man Ortsvorsteher?
Ortsvorsteher werden für die Dauer der Ratsperiode (fünf Jahre) gewählt.
Das Amt fällt an die Partei die in dem Ortsteil die Mehrheit der Stimmbezirke gewonnen hat.
Ortsvorsteher sind somit Bindeglied zwischen Ortschaft und Stadtrat.
Aufgaben und Plichten
Sie sind jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrer Ortschaft aufzugreifen und an den Rat, an einen seiner Ausschüsse oder an den Bürgermeister weiterzugeben.
Außerdem kann der Bürgermeister den Ortsvorstehern repräsentative Aufgaben übertragen.

Weitere Aufgaben und Pflichten:
  1. Beglaubigung von Unterschriften
  2. Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien (außer aus dem Bereich des Personenstandswesens)
  3. Beglaubigung der Richtigkeit von Bildabzügen (bei Fotokopien von Sterbe, Heirats- und Geburtsurkunden)
  4. Ausstellung von Lebensbescheinigungen für RentenempfängerAufgaben und Plichten
  5. Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen
  6. Anregungen und Beschwerden an die Verwaltung
  7. Feststellung und Meldung von Missständen und Schäden im Stadtbezirk öffentlichen Einrichtungen
  8. Meldung von Jubiläen und Überbringung von Glückwünschen in Abstimmung mit dem Bürgermeister
  9. Kontaktpflege mit Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen
  10. Mitwirkung bei der Koordinierung von Kultur-, Sport-, Jugend- und Seniorenveranstaltungen