14.09.2017
Antwort der Verwaltung
Defekte Beleuchtung in der AWO Begegnungsstätte Sindorf, Hegelstr. 2
Ihre Beschwerde v. 11 .09.2017
Sehr geehrter Herr Bröcker,
ich teile Ihnen mit, dass die Elektrofirma heute mit dem Austausch der defekten Leuchtmittel
in der Begegnungsstätte Sindort von der Hochbauabteilung 24.1 beauftragt wurde, da hier ein natürlicher
Verschleiß vorliegt und daher in den Zuständigkeitsbereich der Kolpingstadt lt. § 5 des Vertrages
zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der AWO fällt.
Eine regelmäßige Kontrolle der Beleuchtung in den städtischen Gebäuden findet nicht statt, sofern
es sich nicht um wartungspflichtige Elemente handelt. Ansonsten erfolgen Reparaturen nach Rückmeldungen
durch die Hausmeister (sofern vorhanden) oder die Nutzer-/innen.
Im vorliegenden Fall sind evtl. Schäden der Hochbauabteilung der Kolpingstadt Kerpen oder direkt
dem 1. Vorsitzenden der AWO, Herrn Drewanz (Tel. Nr. 02273/953737) anzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Bankverbindungen